AGB
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Münchener Marketing Akademie
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Lehrgänge und Weiterbildungen
1. Geltungsbereich - Vertragspartner - Definitionen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit Teilnehmern für die Durchführung von Seminaren, Lehrgängen, Bildungsmaßnahmen und Trainings sowie Studiengängen – im Folgenden als „Bildungsmaßnahme“ bezeichnet – der Firma Akademie für modernes Marketing Inc. & Co. KG, Biedersteiner Strasse 6, D-80802 München, vertreten durch die persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin International Marketing Consulting Inc, diese vertreten durch die Präsidentin Heike Beckert, Albany New York 12205, USA – nachfolgend auch Beckert "Veranstalter" genannt.
Mit der Anmeldung oder Vertragsunterzeichnung erkennt der Teilnehmer diese AGB an.
In diesem Vertrag verwenden wir bei der Bezeichnung von Personen nur die männliche Form, um den Text übersichtlich zu halten. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. Selbstverständlich gelten alle Informationen in gleicher Weise für Frauen und Männer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen diesen AGB und Studienverträgen mit Teilnehmern gehen Studienverträge mit den Teilnehmern diesen AGB vor.
Sofern in diesen AGB von "Verbrauchern" die Rede ist, sind dies natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
"Unternehmer" sind dagegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
"Teilnehmer" sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Anmeldung - Vertragsschluss
Bei den Seminarterminen handelt es sich um eine Terminvorschau der Bildungsmaßnahmen. Für diese Bildungsmaßnahmen kann ein Teilnehmer sich über das Anmeldeformular beim Veranstalter anmelden. Jede Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Bildungsmaßnahme hat schriftlich per Post, Telefax oder e-Mail beim Veranstalter zu erfolgen.
Sollten Sie nicht unserer Anmeldeformulare nutzen, so bitten wir um schriftliche Mitteilung des vollständigen Namens des Teilnehmers, der vollständigen Firmen-und Rechnungsanschrift nebst Telefon-und Faxnummer sowie eine entsprechende e-Mail-Adresse und der Angabe, ob Sie die Bildungsmaßnahme als Firmenkunde oder als Privatperson buchen.
Die Anmeldung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen soll möglichst früh erfolgen und muss dem Veranstalter spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, sofern für die einzelne Bildungsmaßnahme kein besonderer Anmeldeschluss angegeben ist. Spätere Anmeldungen können nach telefonischer Absprache nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität einer Bildungsmaßnahme nicht übersteigt. Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs berücksichtigt. Ein genereller Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht der Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor.
Die Anmeldung des Teilnehmers ist verbindlich, d.h. der Vertrag ist geschlossen, wenn die Anmeldung des Teilnehmers an einer Bildungsmaßnahme vom Veranstalter schriftlich, d. h. per Post, oder per Telefax oder e-Mail durch eine Teilnahmebestätigung bestätigt wird.
Der Teilnehmer erhält mit der Teilnahmebestätigung eine Mitteilung des Veranstaltungsorts, der Veranstaltungszeiten und eine Rechnung über die Gebühr der Bildungsmaßnahme.
3. Zulassungsvoraussetzungen
Für einige Bildungsmaßnahmen des Veranstalters, insbesondere Lehr-und Studiengänge bestehen von den zuständigen Prüfinstitutionen geforderten Qualifikationen für die angestrebten Abschlüsse.
Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich festzustellen, ob er über die von der zuständigen Prüfungsinstitution geforderte Qualifikation verfügt.
Der Veranstalter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Der Teilnehmer ist auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet, auch wenn der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch macht.
4. Kosten
Die Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kosten für Lehrmittel sind im Seminarpreis enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
5. Zahlungsbedingungen - Aufrechnung/Zurückbehaltung
Die Seminargebühren sind nach Rechnungserhalt fällig sofort fällig und haben unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen.
Für Unternehmer gilt folgendes:
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen Forderungen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus dem gleichen Rechtsverhältnis beruht, ist unzulässig.
6. Sonderkonditionen
Bei Buchung von zwei oder mehr Veranstaltungen durch Sie und Ihre Mitarbeiter oder Kollegen, wird ab der zweiten Buchung ein Nachlass von 15% auf die jeweilige Veranstaltungsgebühr gewährt. Bei nachträglichem Wegfall der o.g. Voraussetzung (durch Stornierung der nachlassfähigen Veranstaltungen gem. Satz 1) wird der gewährte Nachlass zurückgenommen und dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
7. Stornierung von Anmeldungen – Übertragung der Teilnahme
Die Stornierung von Anmeldungen bedarf der Schriftform und ist jederzeit bis spätestens 12 Wochen (Eingang beim Veranstalter) vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Bei nicht frist-und/oder formgerechter Stornierung oder Nichterscheinen des Teilnehmers, wird die volle Seminargebühr je Veranstaltung und Person erhoben.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Verhinderung eines Teilnehmers kann dieser für die vollständige Veranstaltung eine Ersatzperson benennen, sofern die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen hat und der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eine neue Bestätigung oder Rechnung an den Ersatzteilnehmer erfolgt nicht.
Sofern ein Widerrufsrecht besteht, hat dieses Vorrang vor einer Benennung eines Ersatzteilnehmers.
8. Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Akademie für modernes Marketing Inc. & Co. KG
Perchtinger Str. 8
D-81379 München
Tel. +49 89 215267960
e-Mail: muenchen@akademie-marketing.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Musterformular aus und senden Sie es an uns zurück.
9. Kündigung – Ausschluss
Sofern sich aus den jeweiligen Studienverträgen oder einzelvertraglich nichts anderes ergibt, können Bildungsmaßnahmen, vorbehaltlich vorstehender Regelungen zur Stornierung und Widerruf, nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Grund bleibt unbenommen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Pflichten des Teilnehmers gemäß diesen AGB, bzw. Verträgen vorübergehend oder endgültig von der Teilnahme an der jeweiligen Bildungsmaßnahme ausschließen. Die Gebühren werden in einem solchen Fall weiterhin voll geschuldet.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen.
Lehrkräfte, Dozenten oder andere Erfüllungsgehilfen sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
10. Absage von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder einem Ausfall/Krankheit des Dozenten, oder aus sonstigen wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, wie höherer Gewalt, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen oder zu verlegen.
Die Teilnehmer werden unverzüglich von der Absage oder Verlegung der Veranstaltung unterrichtet. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle einer Absage umgehend zurück erstattet.
Dem Teilnehmer steht bei einer Absage wegen mangelnder Teilnehmerzahl seinerzeit das Recht zu, die Bildungsmaßnahme durch eine entsprechende Aufstockung seines Betrags um die Gebühren der fehlenden erforderlichen Teilnehmer bzw. Anpassung des Kursumfangs zu sichern.
Bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, die Bildungsmaßnahme in ein Kleingruppencoaching bzw. Einzelcoaching zu wandeln.
Die Inhalte der Bildungsmaßnahme werden auf die Teilnehmerbedürfnisse angepasst und die Dauer der Veranstaltung individuell mit den Teilnehmern vereinbart.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Veranstalters beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
11. Änderungsvorbehalte
Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt die vorgesehenen Referenten durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Der Nachweis einer solchen Qualifizierung obliegt im Zweifel dem Veranstalter.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Inhalt der Bildungsmaßnahme den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und aus diesem Grund auch methodische Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern.
Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
Die Reihenfolge und die Menge der Inhalte können, je nach Gruppengröße und Gruppendynamik, variieren. Dies gewährleistet die größtmögliche Umsetzung der Inhalte in der Praxis.
Der Veranstalter behält sich eine Änderung des Seminarortes vor. Über erforderliche Änderungen werden die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich informiert.
12. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Seminarort geltende Hausordnung zu beachten.
Der Teilnehmer ist verpflichtet den Anweisungen der Referenten sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
Bei Präsenzveranstaltungen ist der Teilnehmer verpflichtet regelmäßig an der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.
13. Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
14. Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
15. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen/Medien – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Veranstalters gestattet.
Soweit Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung ausschließlich auf den Teilnehmer. Der Teilnehmer kann die Datei auf seinem Rechner und zusätzlich auf mobilen Geräten beliebig oft speichern, ist jedoch verpflichtet sicherzustellen, dass nur er darauf Zugriff hat. Eine Weitergabe von Zugangsdaten ist nicht zulässig. Der Teilnehmer ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren.
Mit Anmeldung räumt der Teilnehmer dem Veranstalter das Recht zur Nutzung der zugunsten des Teilnehmers und/oder seines Arbeitgebers bestehenden Marken/Logos/Brands zum Zwecke der Referenzierung auf der Webseite und weiteren Marketingunterlagen des Veranstalters ein.
Der Teilnehmer willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehend, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
16. Vertraulichkeitsvereinbarung
Die Parteien verpflichten sich für die Laufzeit des Vertrages und auch nach Vertragsbeendigung, alle Kenntnisse (auch Prozesse, Abläufe, Organisation, Qualität) über die andere Partei, die Sie in Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung erlangen sowie die zu Grunde liegenden Konditionen Dritten nicht zugänglich zu machen oder anderweitig zu verwenden. Dies gilt auch für die Bewertung oder Verbreitung von Informationen im Internet. Der Vertragspartner behält sich vor, den entstandenen Schaden geltend zu machen.
17. Vertragssprache – Rechtswahl – Gerichtsstand
Vertragssprache ist deutsch.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, München. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Teilnehmer Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat. Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Ist der Teilnehmer Unternehmer bedürfen alle Änderungen, Nebenabreden, die Kündigung und Aufhebung dieser Vereinbarung der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Unsere e-Mailadresse für Verbraucherbeschwerden lautet muenchen@akademie-marketing.com
Stand 02/18