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Fördermöglichkeiten

Investieren Sie in ihre berufliche Weiterbildung – Es gibt zahlreiche staatliche Förderprogramme. Informieren Sie sich hier vorab.

Bundesweite Förderung

Bildungsprämie des Bundes

Gefördert werden Erwerbstätige und die Förderung umfasst zwei Elemente: Prämiengutschein und Weiterbildungssparen.

Mit dem Prämiengutschein können Sie Ihre Weiterbildung bis zu 500 EUR fördern lassen und mit dem Weiterbildungssparen haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitnehmersparzulage für Ihre Weiterbildung zu nutzen.

Prämiengutschein

Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an individuellen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mit Weiterbildungsgebühren bis maximal 1.000 EUR gefördert. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50% der Weiterbildungsgebühr. Pro Person kann alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.

Einen Prämiengutschein können Sie bekommen, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 EUR (oder 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen.

Weiterbildungssparen

Wer vermögenswirksame Leistungen anspart, kann aus den Sparverträgen Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne das Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Gefördert wird die Teilnahme an Weiterbildungen. Je nach Ansparguthaben können das auch Kurse mit höheren Gebühren sein. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen werden.

Ansprechpartner: Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten in einer von über 600 Beratungsstellen in Deutschland beraten. Ihre nächste Beratungsstelle finden Sie unter www.bildungspraemie.info.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.000 Euro für die Kosten des Studiengangs erhalten. Eine zusätzliche ideelle Förderung bietet Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung über eine exklusive Kommunikationsplattform.

Ansprechpartner: Programmziele, Leistungen und auch die Online-Bewerbung für ein Aufstiegsstipendium finden Sie im Internetauftritt der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Regionale Förderprogramme der Länder

Weiterbildungsscheck Sachsen individuell

Mit dem "Weiterbilgungsscheck Sachsen individuell" können Sie sich berufsbegleitende Weiterbildungen mit einem Satz von bis zu 80 % fördern lassen.

Antragsberechtigt sind Beschäftigte, Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr) und andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger.

Gefördert werden:

Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung bzw. Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen von Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-) Bildung.

Weitere Informationen können Sie auf der Seite der SAB (Sächsische AufbauBank) Sachsen finden.

Der Arbeitnehmer/Beschäftigte (nicht im öffentlichen Dienst tätig) beantragt Förderung = Weiterbildungsscheck individuell

Es können bis 70% der Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühr gefördert werden. Die Weiterbildungskosten müssen dabei mind. 1000 EUR betragen. Arbeitnehmer und Beschäftigte mit einem durchschnittlichen Gesamtbruttoeinkommen von mehr als 2.500 EUR bis 4.000 EUR können die Förderung nur in Anspruch nehmen, wenn das Beschäftigungsverhältnis befristet ist oder sie LeiharbeiterIn sind, oder die Weiterbildung dem Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses dienen soll.

Der KMU-Arbeitgeber beantragt Förderung (für sich selbst und Mitarbeiter) = Weiterbildungsscheck betrieblich

Es können bis 50% der Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühr gefördert werden. Die Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn der Zuschuss mind. 700,00 EUR beträgt.

Ansprechpartner: Nutzen Sie die ausführliche Beratung zu diesen Fördermöglichkeiten und dem Antragsverfahren bei der Sächsichen Aufbaubank (Kontakt: 0351/4910-4930).

Baden Württemberg

Seit dem 1. Juli 2015 haben alle Beschäftigten in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Jahr für berufliche und politische Weiterbildung bzw. für Qualifizierung zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Ausgenommen davon sind Beschäftigte in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Personen.

30% bzw. 50 % Zuschuss durch EU Fördermittel

Zielgruppe: Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.

Eine Vielzahl der Seminare und Lehrgänge wird vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Teilnehmende aus Baden-Württemberg können somit ein um bis zu 50 % reduziertes Teilnehmerentgelt erhalten.

Brandenburg

Jede/r sozialversicherungspflicht Beschäftigte kann in Brandenburg einmal jährlich einen Bildungsscheck bekommen, der für die individuelle berufliche Weiterbildung eingesetzt werden kann. Voraussetzung ist ein vorhergehendes Beratungsgespräch. Gefördert werden bis zu 70 % der Weiterbildungskosten bis zu einer Förderungshöhe von maxismal 500,00 EUR. Nähere Informationen unter www.masf.brandenburg.de.

Mit dem Programm IWIN" (Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen) fördert das Land Niedersachsen die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden können auch Betriebsinhaber von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Als Antragsteller kommen nur die Unternehmen in Betracht. Gefördert werden Kosten von bis zu 20,00 EUR je Stunde und maximal 2000,00 EUR/Unternehmen/Jahr (Zielgebiet "Konvergenz") bzw. 3000,00 EUR/Jahr (Zielgebiet RWB = Regionale Wettbewerbsfähigkeit). Anträge sind bei sog. Regionalen Anlaufstellen (überwiegend Kammern) zu stellen. Nähere Informationen unter unter www.iwin-niedersachsen.de.

Bildungsscheck Brandenburg

Mit dem Bildungsscheck Brandenburg können sich Beschäftigte eine berufsbegleitende Weiterbildung mit bis zu 500 EUR zur Kursgebühr fördern lassen. Einen Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg bekommen, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Weitere Informationen können Sie beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie finden.

Sachsen-Anhalt

Weiterbildung Direkt – Antragstellung durch den Arbeitnehmer. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen.

bis 90% bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 EUR

bis 80% für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500 EUR, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung

bis 60% für alle anderen Berechtigten bis zu einem Bruttogehalt von 4.575 EUR.

Thüringen

Arbeitnehmer erhalten aller zwei Jahre den Weiterbildungsscheck Thüringen (500 EUR Zuschuss – bei einem Jahreseinkommen zwischen 20.000 EUR und 40.000 EUR). Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen. Details hier ...

Schleswig-Holstein

Förderbar sind Seminare (die Veranstalter sollen i.d.R. ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben) i von 16 - 400 Stunden bei einem Stundenpreis von max. 10,00 EUR, so dass die maximale Förderung 4000,00 EUR beträgt. Die Weiterbildungskosten können bis zu 100 % bezuschusst werden, wenn das Unternehmen den Beschäftigten für die Dauer der Weiterbildung von der Arbeit freistellt, ansonsten beträgt die Fördersumme 45 %. Richtlinien und Antragsformulare finden Sie unter www.ib-sh.de/aktion_a1.

Hamburg

Als Hamburger Klein- und Mittelbetrieb oder als Beschäftigte/r eines solchen können nach dem ESF-Programm "Weiterbildungsbonus" Fördermittel von bis zu 50 % der Qualifizierungskosten und bis max. 750,00 EUR je Person sowohl für Einzelseminare wie auch für langfristige berufsbegleitende Lehrgänge oder Vollzeitmaßnahmen beantragat werden. Voraussetzung ist eine Beratung bei der Beratungsstelle PUNKT Bildungsmanagement, Haferweg 46, 22769 Hamburg. Weitergehende Informationen finden Sie unter unter www.punkt-b.org.

Mecklenburg-Vorpommern

Im Rahmen des Programms "Arbeit durch Fortbildung und Innovation" wird berufliche Weiterbildung für Unternehmen gefördert. Der mögliche Zuschuss beträgt maximal 75 der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 500,00 EUR je Weiterbildungsmaßnahme. Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung (www.gsa-schwerin.de) zu stellen. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung für die Förderung ist zudem, dass der Weiterbildungsträger über eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes MV besitzt oder mit entsprechenden Einrichtungen kooperiert.

Nordrhein-Westfalen

Hier gibt es einen Bildungsscheck in Höhe vo 500,00 EUR pro Jahr, wobei der Eigenanteil an den Fortbildungs- kosten je nach Zielgruppe variiert. Erhalten können den Zuschuss Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie auch BerufsrückkehrerInnen und Unternehmer/Freiberufler in den ersten fünf Jahren seit Unternehmensgründung. Die Anträge können sowohl individuell wie auch vom Betrieb gestellt werden. Gefördert werden kann nur die Teilnahme an Veranstaltungen von zertifizierten Anbietern. Nähere Informationen unter unter www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungssc...

AFBG

Diese Förderung darf nicht mit dem Schüler- oder Studenten-Bafög verwechselt werden, das auf anderer Gesetzesgrundlage basiert. Das heißt, dass eine Förderung über das AFBG auch dann möglich ist, wenn man bereits eine Förderung als Schüler und unter Umständen auch als Student erhalten hat. Über das AFBG besteht ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung einer Aufstiegsfortbildung. Also zum Beispiel zum/zur MeisterIn, FachwirtIn, Fachkaufmmann/-frau, BetriebswirtIn, ErzieherIn oder ähnlich. Allerdings darf der angestrebte Abschluss nicht oberhalb der "Meister-Ebene" liegen. Und es muss in der Regel ein sogenannter öffentlich-rechtlicher Abschluss sein, d.h. zum Beispiel ein staatlicher Abschluss oder Kammerabschluss. Weiterhin muss die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und i.d.R. - bei berufsbegleitenden Fortbildungen - mindestens 150 UE innerhalb von 8 Monaten bzw. - bei Vollzeit- lehrgängen - mindestens 25 UE an 4 Unterrichtstagen/Woche vorsehen.

Förderbar sind Lehrgangsgebühren und - bei Vollzeitlehrgängen - ein Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Lehrgangsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig gefördert und zwar mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30,5 % und einem zunächst (bis zu 6 Jahren nach Beendigung der Fortbildung) zins- und tilgungsfreien DARLEHEN. Das Darlehen kann, aber muss nicht in Anspruch genommen werden. Dies ist aber empfehlenswert, weil es bei Bestehen der Prüfung einen Darlehenserlass von 25 % gibt. Ein weiterer Darlehenserlass wird unter Umständen bei Existenzgründungen gewährt.

Die Fördermittel für die Lehrgangsgebühren können - auch rückwirkend - bis zum letzten Tag der Fortbildung beantragt werden. Unterhaltsförderung gibt es ggf. erst ab Antragsmonat.

Weitere Informationen sowie Anschriften der Förderstellen finden Sie unter www.meister-bafoeg.info.

Fördertöpfe

Weiterbildungsförderung gibt es für (fast) jeden Bürger. Für Arbeitssuchende gibts den Bildungsgutschein, für Ältere das WeGebAU, für Jüngere das Weiterbildungsstipendium, für Handwerker und Fachkräfte das Meister-BAföG, für Arbeitnehmer und Selbstständige die Bildungsprämie und für Karrierebewusste das Aufstiegsstipendium. Aktuell bildet sich fast jeder zweite Bürger im erwerbsfähigen Alter weiter. Ob Handwerker, begabter Azubi, Geringverdiener oder Arbeitnehmer in kleineren oder mittleren Unternehmen. EU, Bund und Länder unterstützten den Lerneifer von Jung und Alt mit Fördermitteln (Prämien, Gutscheinen, Stipendien) und Bildungsurlaub.

  • Welche Weiterbildungsförderung von Bund & EU für berufliche Qualifizierung? (Auswahl)
  • Europäischer Sozialfonds: Das größte beschäftigungspolitische Instrument der EU:
  • Für Jugendliche, die sich beruflich orientieren und/oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) ausprobieren wollen.
  • Berufsbegleitende Weiterbildungen
  • Verbesserung der Beschäftigungschancen
  • Ausbildungsplätze, Lerncamps und Angebote für Schüler zur Berufsorientierung
  • Qualifizierung und Beschäftigung für Arbeitslose
  • Projekte zur Verbesserung der Chancengleichheit
  • Unterstützung für angehendeEXISTENZGRÜNDER
  • Einstellungszuschüsse für Benachteiligte
  • Kooperationen zur Fachkräftesicherung

Bildungsprämie

Bestehend aus Prämiengutschein und Bildungssparen. Beide lassen sich auch miteinander kombinieren. Die Bildungsprämie stellt eine Möglichkeit der Finanzierung für fast alle Personengruppen bereit, die bislang nicht in der Lage waren, Kosten für die Fortbildung aus ihrem laufenden Einkommen oder dem vorhandenen Vermögen zu finanzieren. Voraussetzung ist die Beratung bei einer der rund 600 Beratungsstellen.

Das „Bundesministerium für Bildung und Forschung“

vergibt Gutscheine für Weiterbildungskurse. Sie gelten für berufsfördernde Kurse und sind einsetzbar auch für Sprachkurse und Sprachreisen. Gefördert werden 50% der Kurskosten. Gewährt wird der Gutschein von maximal 500 €, wenn du als Empfänger die gleiche Summe selbst für deine Weiterbildung aufbringst. Du bekommst pro Jahr(!) einen Gutschein.

Bildungsgutscheine

Bekommen Arbeitslose und auch Arbeitnehmer, die durch eine Fortbildung eine drohende Kündigung abwenden können. Wenn die Arbeitsagentur eine konkrete Maßnahme zur Fortbildung für sinnvoll hält, sind damit alle Kosten des Kurses abgedeckt. Sie akzeptiert allerdings nur zugelassene Bildungsanbieter.

WeGebAU

Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen: Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten. Es werden je nach Alter anteilig oder komplett die Kurskosten übernommen und für Geringqualifizierte Lohnkostenzuschüsse gezahlt.

Otto Benecke Stiftung

Kurse und Beratung für junge Zuwanderer. Das Programm richtet sich an junge Migranten, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben wollen, sich auf ein Hochschulstudium vorbereiten und eine akademische Laufbahn anstreben. Zweck ist die alsbaldige gesellschaftliche Eingliederung, insbesondere die Fortsetzung der im Herkunftsland unterbrochenen Ausbildung.

Bildungskredit

Förderprogramm der staatseigenen KfW-Bank mit günstigen Zinssätzen. Gefördert werden damit 'fortgeschrittene Ausbildungsphasen', also etwa die Finanzierung von Aufbau- und Ergänzungsstudiengängen, die auch für Akademiker interessant sind. Aber auch Praktika im Ausland werden gefördert. Die maximale Kreditsumme beträgt 7.200 € und kann in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 € ausgezahlt werden. Auch eine einmalige Auszahlung von bis zu 3.600 € ist möglich. Die Rückzahlungspflicht beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung.

Beförderungsdienst der Bundeswehr

Das Förderprogramm unterstützt Erst- und Zweitausbildungen, das Erlernen einer Fremdsprache, vorberufsspezifische Weiterbildungen, Schulabschlüsse, Wirtschafts- und Techniklehrgänge sowie Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung.

ESF Förderung

Der ESF hilft den Menschen in Deutschland und in Europa, ihr Bildungsniveau und ihre Qualifikationen zu verbessern und damit ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Der ESF ist damit Europas wichtigstes Instrument der EU zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration. Davon profitieren insbesondere Arbeitslose, Schülerinnen und Schüler beim Übergang in Ausbildung und Beruf, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Gründerinnen und Gründer.

Besonderes Gewicht legt der ESF auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung. Daher kümmert sich der ESF besonders um diejenigen, die Gefahr laufen, aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden, wie z.B. benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose sowie Migranten und Migrantinnen.

Der ESF ist jedoch keine Arbeitsvermittlung. Vielmehr fördert er Beschäftigungsprojekte auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Eine Förderung einzelner Personen erfolgt nur über die unterschiedlichen ESF-Bundesprogramme, die von Projektträgern und verantwortlichen Institutionen durchgeführt werden.

Welche Herausforderungen kommen auf uns zu?

Die Folgen des demografischen Wandels werden spürbar – mit gravierenden Auswirkungen für den Arbeitsmarkt. Bis zum Jahr 2025 werden voraussichtlich über sechs Millionen weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Außerdem führen der technologische Wandel und die Internationalisierung der Arbeitswelt dazu, dass die Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer stärker steigen.

Welche Aktivitäten werden vom ESF unterstützt?

Der ESF hilft Menschen durch:

  • die Unterstützung beim Übergang von Schule in Ausbildung oder Beruf
  • die Verbesserung von Qualifikationen,
  • Karriereentwicklung und
  • die Förderung unternehmerischer Initiative.

In der neuen ESF-Förderperiode 2014-2020 stehen im Mittelpunkt:

  • die nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse,
  • berufsbezogene Sprachförderungen,
  • Qualifizierungen zur qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Maßnahmen im Kontext des Fachkräftemangels/demografischen Wandels sowie
  • die Unterstützung von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses und beim Übergang bzw. der Integration in Ausbildung und Beschäftigung.

Wozu dienen die Mittel des ESF?

In der neuen ESF-Förderperiode 2014-2020 werden die Interventionen insbesondere im Einklang mit dem Nationalen Reformprogramm, der Europa-2020-Strategie und den länderspezifischen Empfehlungen des Rates stehen.

In Deutschland erhalten Bund und Länder von 2014 bis 2020 insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro aus dem ESF. Die ESF-Mittel verteilen sich zu rd. 36 Prozent auf das ESF-Programm des Bundes und zu gut 64 Prozent auf die 16 ESF-Länderprogramme. Die ESF-Mittel stehen jedoch nur zur Verfügung, wenn ein Teil der Kosten für die geförderten Projekte von den Mitgliedsstaaten selber getragen wird (Kofinanzierung).

Zur Erreichung der Ziele legt die Bundesregierung der EU-Kommission für jede Förderperiode ein "Operationelles Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds" (ESF-Bundes-OP) vor. Die Genehmigung des ESF-Bundes-OP für die neue Förderperiode 2014-2020 erfolgte im Oktober 2014. Auch die OPs der Bundesländer müssen von der EU-Kommission angenommen werden.

Das ESF-Bundes-OP verfolgt folgende Ziele:

  • Erhöhung der Erwerbstätigkeit, insbesondere von Frauen
  • Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung
  • Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit
  • Erhöhung der Chancen der jungen Generation

Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden die ESF-Programme des Bundes von vier weiteren Bundesministerien umgesetzt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.