Absatzhelfer
Absatzhelfer
Rechtlich selbstständige Personen und Institutionen, die ständig oder fallweise in den -->indirekten Vertrieb eingeschaltet sind. Dabei übernehmen sie akquisitorische und logistische Funktionen. Beispiele: Agenturen, Barter-Clubs, -->Handelsvertreter, Kommissionäre, Makler, Spediteure und Versteigerer. Im Gegensatz zu den -->Absatzmittlern erwerben die Absatzhelfer kein Eigentum an den betreffenden Produkten, da sie in der Regel nur auf fremde Rechnung tätig werden.
HL