Deckungsbeitrag
Deckungsbeitrag
Unter Deckungsbeitrag ist die Differenz zwischen den Erlösen eines Produktes und den direkt zurechenbaren Kosten zu verstehen. Der Deckungsbeitrag kann bezogen auf den Beschäftigungsgrad oder einen Erfolgsträger (Artikel, Produktgruppe, Gebiet, Filiale etc.) betrachtet werden.
Der beschäftigungsbezogene Deckungsbeitrag ergibt sich, wenn vom -->Umsatz die variablen Kosten (die beschäftigungsabhängigen bzw. umsatzabhängigen Kosten) abgezogen werden; er ist somit der Beitrag zur Deckung der fixen Kosten (den vom Beschäftigungsgrad bzw. vom Umsatz unabhängigen Kosten) und gegebenenfalls zum Gewinn.
Der bezugsobjektbezogene (entscheidungsobjektbezogene oder einem Erfolgsträger zurechenbare) Deckungsbeitrag ist der Beitrag eines Bezugsobjektes (z. B. Artikelgruppe) zu den ihm nicht direkt zurechenbaren Kosten (Gemeinkosten): Er stellt den Restbetrag dar, der sich nach Abzug der dem Erfolgsträger direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten) vom Umsatz des Bezugsobjektes ergibt.
Mit den direkt zurechenbaren Kosten werden nur Teile der Gemeinkosten zugerechnet (Teilkostenrechnung). Das Problem jeder Vollkostenrechnung – ermessensbedingte Schlüsselung der Gemeinkosten zum Zwecke ihrer Zurechnung – wird dabei umgangen.