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Handelsvertreter

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Handelsvertreter

Handelsvertreter sind selbstständige Gewerbetreibende, die von einem oder mehreren Unternehmen ständig damit beauftragt sind, Geschäfte zu tätigen (§ 84 HGB). Für ihre Leistungen erhalten sie eine umsatzabhängige Provision.

Nach den Aufgaben der Handelsvertreter unterscheidet man

  • Abschlussvertreter und
  • Vermittlungsvertreter.

Vermittlungsvertreter vermitteln Geschäfte, der Abschluss erfolgt durch die vertretene Firma. Abschlussvertreter schließen Geschäfte ab im Namen und auf Rechnung der vertretenen Firma.

Nach der Zahl der Vertretungen unterscheidet man

  • Einfirmenvertreter und
  • Mehrfirmenvertreter.

Einfirmenvertreter sind nur für ein Unternehmen tätig, während Mehrfirmenvertreter gleichzeitig für mindestens zwei Unternehmen arbeiten. Die Vertretung mehrerer Firmen ist möglich, wenn die angebotenen Produkte nicht unmittelbar konkurrieren. Das Angebot komplementärer Produkte liegt grundsätzlich im Interesse der vertretenen Firmen, weil dadurch -->Synergie-Effekte entstehen können.

Bei Kündigung des Vertrages durch das beauftragende Unternehmen haben Handelsvertreter gegen dieses einen -->Ausgleichsanspruch. (-->Reisende oder Handelsvertreter).