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Zeitbezogene Skontostaffel

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Zeitbezogene Skontostaffel

Die → Zahlungsbedingungen der meisten Lieferanten enthalten i. d. R. eine Skontofrist und einen entsprechenden Skontosatz. Eine Ausnahme von dieser Regel bildet die zeitbezogene Skontostaffel, wie sie z. B. in der deutschen Textilindustrie üblich ist. Die zeitbezogene Skontostaffel ist dadurch gekennzeichnet, dass sie jeweils zwei Skontofristen und Skontosätze enthält. Der Skontosatz ist dabei umso höher, je kürzer die Skontofrist ist. Beispiel: Die Rechnung ist vom Tag der Ausstellung an wie folgt zahlbar: innerhalb von 10 Tagen mit 4% Skonto oder ab 11. bis 30. Tag mit 2,5% Skonto oder ab 31. bis 60. Tag netto. Wenn der Kunde die Rechnung spätestens nach 10 Tagen begleicht, darf er vom Umsatz zu Zielpreisen 4% Skonto abziehen, er muss also nur den Umsatz zu Barpreisen bezahlen. Das Entgelt für den → Lieferantenkredit ist in diesem Fall gleich null. Bezahlt der Kunde spätestens nach 30 Tagen, darf er vom Umsatz zu Zielpreisen nur noch 2,5% Skonto abziehen. Das Entgelt für den Kredit beträgt in diesem Fall 1,5% vom Umsatz zu Zielpreisen bzw. 1,5625% vom Umsatz zu Barpreisen. Der Zinsaufschlag ergibt sich wie folgt: Wenn der Kunde das Zahlungsziel von 60 Tagen ausnutzt, muss er auf den Abzug von 4% Skonto verzichten. In diesem Fall beträgt das Entgelt für die Kreditleistung 4% vom Umsatz zu Zielpreisen bzw. 4,1666% vom Umsatz zu Barpreisen: Durch die Einführung einer zeitbezogenen Skontostaffel kann das → Zahlungsverhalten der Kunden verbessert werden. Negative Auswirkungen auf den Umsatz des Lieferanten sind dabei nicht zu erwarten.