Bildungsgutschein (AZAV)
Bei Vorliegen der Voraussetzungen können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen werden. Je nach persönlicher Situation können außerdem weitere Kosten wie Fahrtkosten oder Kinderbetreuung berücksichtigt werden.
Die Entscheidung trifft die zuständige Agentur für Arbeit nach einem persönlichen Beratungsgespräch. Auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter erhalten die Förderung beruflicher Weiterbildung seit 2025 über die Bundesagentur für Arbeit.
Wichtig: Sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Weiterbildungsmaßnahme müssen für die jeweilige Förderung zugelassen sein.
Bundesagentur für Arbeit · Kostenfreie Service-Hotline für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 0800 4 555500 · Aus dem Ausland: +49 911 12031010 · Zentrale: Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg.