Bezeichnet systematische und wiederholbare Fehler in einem Computersystem, die zu unfairen Ergebnissen führen, z. B. wenn eine KI bestimmte Zielgruppen im Marketing unbeabsichtigt benachteiligt.
Darunter versteht man die produkt- oder unternehmensbezogene Behauptung einer Allein- oder Spitzenstellung auf dem jeweiligen Markt, z. B.: die größte Wohnwelt im Bodenseeraum; der meistverkaufte Elektrorasierer in Deutschland; das einzige Waschmittel, das fleckenlos rein wäscht (–>UAP). Alleinstellungswerbung ist grundsätzlich zulässig; lediglich dann, wenn sie nicht den Tatsachen entspricht, ist sie als irreführende Werbung (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG) unlauter (–>Unlauterkeit).
DS
–>Ausschließlichkeitsbindung.
Alleinstellungsmerkmale sind besondere, unverwechselbare und einzigartige Eigenschaften, durch die sich ein Unternehmen von seinen Mitbewerbern abhebt. Diese Merkmale beziehen sich auf die Marktstellung des Unternehmens, einzelne Produkte bzw. Marken und/oder auf den Einsatz spezieller Marketinginstrumente:
•Designführerschaft
•Extra Value Proposition (EVP)
•Imageführerschaft
•Innovationsführerschaft
•Komparativer Konkurrenz-Vorteil (KKV)
•Kostenführerschaft
•Marktführerschaft
•Nutzenführerschaft
•Preisführerschaft
•Qualitätsführerschaft
•Serviceführerschaft
•Unique Advertising Proposition (UAP)
•Unique Communication Proposition (UCP)
•Unique Distribution Proposition (UDP)
•Unique Environmental Proposition (UEP)
•Unique Marketing Proposition (UMP)
•Unique Satisfaction Proposition (USP)
•Unique Selling Position (USP)
•Unique Selling Proposition (USP)
•Unique Service Proposition (USP).
Wenn die Alleinstellungsmerkmale für die Kunden Vorteile bringen und von der Konkurrenz nur schwer nachzuahmen sind, können sie in Verkaufsgesprächen und in der Werbung mit Erfolg als Argumente eingesetzt werden (–>Allein- und Spitzenstellungswerbung). Die Alleinstellungsmerkmale werden durch Adjektive wie z. B. „einzig“, „einzigartig“, „unverwechselbar“ usw. oder durch Superlative wie z. B. „beste“, „größte“, „schnellste“ usw. gekennzeichnet. Diese Behauptungen müssen in der Werbung und im Verkaufsgespräch bewiesen werden, damit sie für die Kunden glaubwürdig sind.
HL
–>Exklusive Distribution.
Diese liegen vor, wenn eine Vertragspartei – der sogenannte Verwender – Vertragsklauseln für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert in der Absicht, sie allen späteren Vertragsabschlüssen – etwa mit den Käufern seiner Waren – zu Grunde zu legen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind häufig auf der Rückseite eines Vertrages (das „Kleingedruckte«) oder auf eigenen Formularen abgedruckt. Handelt es sich bei den Vertragspartnern um Nichtkaufleute, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann Bestandteil späterer Verträge, wenn der Verwender bei Vertragsschluss auf seine Allgemeine Geschäftsbedingungen hingewiesen hat, der Vertragspartner die Möglichkeit hatte, von ihnen Kenntnis zu nehmen und dieser sich schließlich auch mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt (i. d. R. durch seine Unterschrift).
Diese Voraussetzungen für das Wirksamwerden von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Vertrag sind erstmals im AGB-Gesetz vom 9. 12. 1976 formuliert worden, das mit Wirkung zum 1. 2. 2002 im Wesentlichen unverändert in das BGB integriert worden ist (§§ 305 bis 310 BGB). Die §§ 308 und 309 BGB enthalten eine Zusammenstellung aller verbotenen Klauseln (z. B. des Ausschlusses sämtlicher Gewährleistungsansprüche des Käufers). Wird eine derartige Klausel dennoch Bestandteil von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist sie unwirksam; an ihre Stelle treten – soweit vorhanden – die zur Regelung des betreffenden Problembereiches erlassenen gesetzlichen Vorschriften (z. B. die Gewährleistungsansprüche nach §§437ff BGB).
DS
Eine textliche Beschreibung von Bildern im HTML-Code. Sie dient der Barrierefreiheit (für Screenreader) und ist ein wichtiger SEO-Faktor, da Suchmaschinen den Inhalt von Bildern sonst nicht ‚lesen‘ und thematisch einordnen können.
Ein versteckter Text, der Bilder für sehbehinderte Nutzer beschreibt. Algorithmen nutzen diesen Text jedoch auch, um den Bildinhalt zu verstehen. Das manuelle Hinzufügen von Alt-Texten mit relevanten Keywords ist daher ein unterschätzter SEO-Hack für mehr Reichweite.
Alternativ-Fragen lassen dem Gesprächspartner nur die Wahl zwischen zwei oder mehr Antwortmöglichkeiten.
Beispiele:
„Bevorzugen Sie Holz- oder Kunststofffenster?“
„Bezahlen Sie in bar oder mit Scheck?“
Alternativ-Fragen erfordern vom Kunden also eine Entscheidung und werden deshalb auch als Entscheidungsfragen bezeichnet. Solche Fragen können dazu benutzt werden, dem Verkaufsgespräch eine bestimmte Richtung zu geben. Für die Bedarfsermittlung sind sie nur bedingt geeignet, da sie den Antwortspielraum des Kunden einschränken. Intelligente Gesprächspartner erkennen die Absicht des Verkäufers und reagieren negativ.
In der Abschlussphase des Verkaufsgespräches sind Alternativ-Fragen oft von großem Wert, wenn der Kunde keinen Kaufentschluss äußert. In diesem Fall dienen sie als Entscheidungshilfe bzw. –>Abschlusstechnik.
HL
Ein organisiertes Netzwerk ehemaliger Mitarbeiter eines Unternehmens. Die Pflege dieser Kontakte (‚Boomerang-Recruiting‘) ist wertvoll, da Ex-Mitarbeiter oft als Markenbotschafter fungieren, Kundenempfehlungen aussprechen oder später mit neuen Fähigkeiten ins Unternehmen zurückkehren.




