–>Nutzen.

–>CoShopping, –>Power Shopping.

–>Geschmacksmuster.

–>Kollektivmarke.

Der Verbund von –>Fach- und –>Spezialhandel verschiedener Branchen und ergänzender Dienstleistungsbetriebe (z. B. Gaststätten, Reinigungsbetrieb) unter einem Dach. Einrichtung, Warenpräsentation und Visualisierung der Betriebe werden abgestimmt, damit ein einheitlich profiliertes Erscheinungsbild entsteht.

Von Gemeinschaftswerbung spricht man, wenn mehrere Unternehmen der gleichen Branche gemeinsam werben, ohne dass dabei die einzelnen Firmen und deren Markennamen genannt werden.
Beispiele: Gemeinschaftswerbung für Wein (»Kenner trinken Württemberger«), Käse, Milch, Obst (»Aus deutschen Landen frisch auf den Tisch«), Blumen, Krawatten oder Hüte (»Man geht nicht mehr ohne Hut«).
Ziel der Gemeinschaftswerbung ist es, den Gesamtabsatz eines Wirtschaftszweiges zu steigern. Durch die gleichzeitige oder anschließende Alleinwerbung der einzelnen Anbieter soll deren Marktanteil gesteigert werden.

Das Gemischtwarengeschäft ist ein kleiner oder mittelgroßer Einzelhandelsbetrieb (sog. »Tante-Emma-Laden«), häufig im ländlichen Raum. Das Sortiment ist breit, aber eher flach und auf den Bedarf der Bewohner eines engeren Einzugsbereichs ausgerichtet. Es umfasst im Schwerpunkt Nahrungs- und Genussmittel, die überwiegend in Selbstbedienung angeboten werden. Daneben werden meist auch Bekleidung und Textilien, Eisen- und Hausratwaren, Drogerieartikel, Schreibwaren u. Ä. geführt.

Ist weit gefasst und zielt nicht nur auf Unternehmen ab, sondern auch auf die Austauschbeziehungen von Non-Profit-Organisationen.

–>Product Placement.

–>Gattungsmarken, –>Me-too-Produkte.

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