–>Wahrscheinlichkeit.

Das UWG vom 3. 7. 2004 (in der heutigen Fassung vom 21. 12. 2006) löste das bis ins Jahr 1896/1909 zurückgehende alte UWG vollständig ab. Deregulierung (Wegfall der Vorschriften über –>Saisonschlussverkauf, –>Sonderangebot, –>Sonderveranstaltung) in Fortführung früherer Liberalisierungen (Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung im Jahr 2001) sowie Kodifizierung der von den Gerichten aufgestellten Fallgruppen prägen das neue UWG.
Das UWG dient dem Schutz des Wettbewerbs im Interesse der Wettbewerber, der Verbraucher und der Allgemeinheit vor unlauterem Wettbewerb (§ 1). Dazu stellt es »Spielregeln des Wettbewerbs« auf.
Die Generalklausel des § 3 enthält das generelle Verbot unlauteren Wettbewerbs (–>Unlauterkeit). Sie wird von Beispieltatbeständen flankiert (§§ 4–7). Dazu zählt zunächst der Katalog des § 4 mit seinen Regelungen
gegen die unzulässige Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit
gegen die Verschleierung von Werbemaßnahmen
für Transparenz von Verkaufsförderungsmaßnahmen
über –>Preisausschreiben
gegen Herabsetzung und Anschwärzung
gegen Nachahmungen
über –>Behinderungswettbewerb und
über den –>Vorsprung durch Rechtsbruch.
Hinzu kommen die §§ 5–7 über –>irreführende Werbung, –>vergleichende Werbung und über –>unzumutbare Belästigungen (z. B. –>Spam).
Das bewährte Sanktionensystem wurde beibehalten und ausgebaut. Das Bekämpfen unlauteren Wettbewerbs erfolgt neben einigen Strafvorschriften (§§ 16–19) vor allem über zivilrechtliche Ansprüche (§§ 8–10, 12 Abs. 1), namentlich mittels der Ansprüche auf
Unterlassung
Beseitigung
Schadensersatz (bei Verschulden)
Ersatz der Aufwendungen für die berechtigte –>Abmahnung sowie auf
Gewinnabschöpfung, womit der vorsätzlichen Schädigung einer Vielzahl von Abnehmern bei jeweils geringer Schadenshöhe (Streuschäden) Einhalt geboten werden soll.
Durchzusetzen ist der Unterlassungsanspruch zunächst mit der außergerichtlichen –>Abmahnung und sodann wie die anderen Ansprüche im –>Wettbewerbsprozess.
Das UWG stimmt aufgrund der Umsetzung von europäischem Gemeinschaftsrecht in Teilbereichen (–>irreführende und –>vergleichende Werbung, –>Spam, –>Unlauterkeit) mit dem Recht der anderen EU-Mitgliedsstaaten überein. Deutschland ist mit der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vom 11. 5. 2005, die eine umfangreiche »Schwarze Liste« wettbewerbswidriger Praktiken im Verhältnis Unternehmer zu Verbraucher (B-to-C) aufstellt, seit 13. 12. 2007 in Verzug. Bei Kollision des deutschen Lauterkeitsrechts mit der Warenverkehrsfreiheit oder der Dienstleistungsfreiheit des EU-Rechts (Art. 28f. und 49f. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. 3. 1957) hat das EU-Recht Vorrang, es sei denn dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz von Leben und Gesundheit nationale Sonderwege gerechtfertigt sind.
Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung grenzüberschreitender Wettbewerbshandlungen ist nach internationalem Privatrecht das Recht des Ortes anzuwenden, wo die wettbewerblichen Interessen aufeinanderstoßen (Marktort der wettbewerblichen Interessenkollision), es sei denn dass bei Wettbewerbshandlungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet und E-Mail) innerhalb der EU das Herkunftslandprinzip eingreift.
International herrscht seit der Pariser Verbandübereinkunft (PVÜ) vom 20. 5. 1883 die Überzeugung, dass unlauterer Wettbewerb bekämpft werden muss, wenn auch, abgesehen von Harmonisierungen innerhalb der EU, die Rechte der einzelnen Staaten zu den jeweiligen Sachfragen durchaus gravierende Unterschiede aufweisen.

Das GWB von 1957, das deutsche Kartellgesetz (mit der 7. Kartellrechtsnovelle, zuletzt geändert am 18. 12. 2007), dient dem Schutz des freien Wettbewerbs, indem es Wettbewerbsbeschränkungen durch bestimmte Absprachen oder Maßnahmen untersagt. Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen werden durch Unternehmer auf gleicher Wirtschaftsstufe herbeigeführt, vertikale sind solche, die zwischen Unternehmen auf verschiedenen Wirtschaftsstufen vereinbart werden. Das GWB sucht den freien Wettbewerb durch folgende Regelungen zu sichern:
Grundsätzliches Verbot von Kartellverträgen (–>Kartell) und sonstigen abgestimmten und wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen
Fusionskontrolle von Unternehmen mit –>marktbeherrschender Stellung sowie
Verbot des Missbrauchs von Marktmacht (–>Missbrauchsaufsicht)
Verbot von Diskriminierung und Behinderung
Verbot des –>Verkaufs unter Einstandspreis
grundsätzliches Verbot der –>Preisbindung.

–>Körpersprache.

Unter gewerblichem Rechtsschutz werden alle Gesetze zusammengefasst, die dem Schutz bestimmter unternehmerischer Leistungen im gewerblichen Bereich dienen: Der technischen Erfindungen durch das –>Patent- und –>Gebrauchsmustergesetz, besonderer Gestaltungen und Formgebungen durch das –>Geschmacksmustergesetz, der –>Marken, geografischen Herkunftsangaben und geschäftlichen Bezeichnungen durch das –>Markengesetz sowie schließlich allgemein der unternehmerischen Betätigung durch das –>Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

–>Distributionsgrad.

–>Break-Even-Analyse.

–>Preisausschreiben.

Lebensstilsegmentierung der GfK, welche die in Europa bewährten –>Euro-Socio-Styles–>auf eine neue Grundlage stellt. Als Datenbasis dienen die nach dem US-Marktforscher Elmo Roper benannten Roper Reports Worldwide, eine jährliche weltweite Verbraucherstudie der GfK Gruppe. Um einen nahtlosen Übergang von den bisherigen Euro-Socio-Styles–>zu ermöglichen, wurden zusätzlich an die 5.000 Verbraucher in vier europäischen Ländern zu ihren Aktivitäten, Interessen, konsumrelevanten Wertorientierungen und Einstellungen sowie den Euro-Socio-Styles–>befragt.
Mit dem neuen Marktforschungsinstrument verfolgt die GfK das Ziel, der fortschreitenden –>Globalisierung vieler Unternehmen Rechnung zu tragen. So steht die neue Typologie im Rahmen der Roper Reports Worldwide aktuell für 38 Länder auf fünf Kontinenten zur Verfügung.
Die acht identifizierten Lebensstile (–>Lifestyle) der GfK Roper Consumer Styles sind ebenso wie die Euro-Socio-Styles–>auf einer Lebensstilkarte schematisch angeordnet. Trotz national verschiedener Konsum- und Lebenswelten bestätigen sich dabei die bereits bei den Euro-Socio-Styles–>gefundenen Grundstrukturen der Wertorientierungen und Konsummuster weltweit. Unterschiede zwischen Regionen und Ländern werden durch regional verschiedene Zielgruppengrößen sichtbar. Nationale Besonderheiten können zusätzlich anhand differenzierter Daten zu Wertorientierungen, Marken- und Freizeitpräferenzen analysiert und herausgearbeitet werden.
Abbildung einfügen (GfK.eps)
GfK Roper Consumer Styles: Struktur der Wertorientierungen und Lebensstile
Die Verbraucher verteilen sich auf der Lebensstilkarte nach ihren Wertorientierungen und Konsumpräferenzen auf vier Pole: Zu den materialistischen Zielgruppen zählen beispielsweise die nach Wohlstand strebenden »Träumer« und die »Schutzsuchenden«, denen gesellschaftliche Anerkennung wichtig ist. Am entgegen gesetzten Pol ist die postmaterialistisch orientierte Gruppe der »Kritischen« angesiedelt. Für sie zählen im Leben Bildung und Nachhaltigkeit. Ihnen nahe stehen die individualistischen und designorientierten »Weltoffenen« als auch die an Referenzmarken orientierte Gruppe der »Anspruchsvollen«. Den hedonistisch eingestellten, risikofreudigeren Gruppen, wie den trend- und körperbewussten »Abenteurern«, stehen die puritanischen Verbraucher gegenüber. Zu ihnen werden die harmonie- und sicherheitsbedürftigen »Bodenständigen« ebenso wie die umweltbewussten »Realisten« gerechnet. Letztere lassen sich beim Einkauf viel Zeit und vergleichen intensiv alle Marken.
Das Spektrum der Anwendungen entspricht den breit gefächerten Möglichkeiten der Euro-Socio-Styles–>. Die GfK Roper Consumer Styles können im kompletten –>Marketingprozess ein- und umgesetzt werden. Die Bandbreite reicht von der nationalen und internationalen Analyse von Lebensstilen und ihren Produktpräferenzen, bis hin zur zielgruppenspezifischen Optimierung von –>Kommunikation und –>Mediaplanung. Durch die enge Verzahnung mit den Verbraucherpanels der GfK Gruppe in vielen Ländern stehen alle Möglichkeiten strategischer Zielgruppenbewertungen auf Basis realer Konsumdaten zur Verfügung. Für nationale wie internationale zielgruppenspezifische –>Cross-Media-Strategien stellen die Roper Reports Worldwide eine umfassende Auswertungsgrundlage dar. Darüber hinaus können für Deutschland aufgrund der Integration der GfK Roper Consumer Styles in die Allensbacher Werbeträgeranalyse detaillierte Aussagen über bevorzugte Zeitschriftentitel in den verschiedenen Verbraucher-Lebensstilen getroffen werden. Durch die Verknüpfung mit den weltweiten Konsumentendatenbanken der Roper Reports Worldwide ist es ferner erstmals möglich, die Lebensstile in Verbindung mit globalen Verbrauchertrends und unternehmensspezifischen Zielgruppen zu betrachten.

–>Werbebrief.

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