Der Begriff Feldorganisation findet hauptsächlich im Verkauf/Vertrieb und in der Marktforschung Verwendung. Gemeint sind damit diejenigen Personen, die im »Feld«, also im Außendienst arbeiten. Im Verkauf/Vertrieb sind dies die Außendienstmitarbeiter, in der Marktforschung die Interviewer.

Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebes über Fernkommunikation (per –>Internet, E-Mail, –>Katalog, Rücksendung einer Bestellkarte aus einer Postwurfsendung oder einer Zeitschrift, Telefon oder im –>Tele-Shopping), wird er gesetzlich besonders geschützt (EU-weiter Verbraucherschutz). Die Vorschriften über den Fernabsatzvertrag schützen den Verbraucher umfassend vor den typischen Risiken des Fernabsatzes (Kenntnis des Produktes nur von einer Abbildung, aggressive oder irreführende Verkaufsmethoden).
Den Unternehmer treffen beim Fernabsatzvertrag erhebliche Belehrungs- und Informationspflichten:
Der Unternehmer muss den Verbraucher über sein gesetzliches Widerrufsrecht ordnungsgemäß und in deutlicher drucktechnischer Gestaltung belehren.
Er muss vor Vertragsabschluss klar und verständlich über vertragsrelevante Daten wie Gesamtpreis, Versandkosten und seine Identität und Anschrift informieren.
Der Verbraucher hat wie beim –>Haustürgeschäft ein gesetzliches Widerrufs- und Rückgaberecht, mit dem er sich innerhalb von zwei Wochen seit Vertragsabschluss, allerdings frühestens ab Wareneingang, völlig frei und ohne jegliche Begründung vom geschlossenen Vertrag lösen und sein Entgelt zurückverlangen kann (§ 312b-d, § 355–357, § 346 BGB). Für einige Verträge gelten Sondervorschriften (z. B. für Finanzdienstleistungen) oder greifen Ausnahmen ein (z. B. für Sonderanfertigungen und Lebensmittel). Der Widerruf muss nur der Textform (§ 126b BGB) genügen, sodass z. B. E-Mail ausreicht, und kann sogar durch einfaches Rücksenden der Ware erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist entgegen allgemeinem Recht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware ausreichend. Die Widerrufsfrist beginnt nur zu laufen, wenn die Informations- und die Belehrungspflichten vollständig erfüllt sind. Fehlt die Belehrung ganz oder ist sie ungenügend, kann der Verbraucher auch noch nach Jahren widerrufen. Da der Unternehmer Gefahr läuft, über Jahre mit einem Widerruf rechnen zu müssen, benachteiligt er sich beim Fernabsatzvertrag selbst, wenn er die Informations- und Belehrungspflichten verletzt.
Kosten und Transportrisiko des Rückversandes trägt der Unternehmer. Er kann allerdings bei einem Warenwert unter 40 Euro die Kosten dem Verbraucher auferlegen, z. B. durch AGB. Bei einer Falschlieferung trägt immer der Unternehmer die Kosten.
Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist hat der Verbraucher alle Rechte und Pflichten aus dem Fernabsatzvertrag; er kann also die Ware auspacken, prüfen und benutzen. Allerdings hat der Verbraucher Wertersatz für die Verschlechterung der Ware infolge der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme zu leisten, wenn dies vertraglich vereinbart und der Verbraucher darauf ordnungsgemäß hingewiesen worden ist.

Die Ausstrahlung von Fernsehspots über das Medium bzw. den Werbeträger Fernsehen bei öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehanstalten. Deren Werbezeitblöcke und -umfang sind reglementiert. Deutschland verfügt über eine vielfältige Fernsehlandschaft. Im Jahr 2007 gab es 132 werbefinanzierte bundesweite Programmanbieter (ZAW 2008). Neben den beiden öffentlich-rechtlichen Sendern ARD und ZDF bieten acht Privatsender bundesweite Vollprogramme an. Hinzu kommen u.a. 35 Spartenprogramme (etwa DSF und n-tv). Ferner gibt es neun Dritte Programme ohne Werbung.
Daneben bieten 238 Sender regionale und lokale Programme an. Private Sender finanzieren sich durch die Werbeeinnahmen, Öffentlich-Rechtliche erhalten darüber hinaus noch Gebühren der Fernsehzuschauer. Das Fernsehen erzielte 2007 Netto-Werbeumsätze in Höhe von 4.155,82 Mrd. EUR.
Die Buchungszeiträume beim Fernsehen – insbesondere dem öffentlich-rechtlichen – sind lang; die Produktions- und Schaltkosten relativ hoch; dem steht eine große –>Reichweite gegenüber.
Fernsehen zeigt – im Gegensatz zu Print und Radio – ablaufende Bilder und kommuniziert sowohl visuell (Vorteil gegenüber dem Radio) als auch akustisch (Vorteil gegenüber Print).
Die Gefahr für den Werbetreibenden liegt darin, dass sich die Zuschauer mit anderen Dingen beschäftigen (etwa Lesen, Essen, Unterhalten, Schlafen) und zappen (–>Zapping), was jedoch durch etwa zeitlich gleiche Lage der Werbeblöcke eingeschränkt wird.
Es wurden verschiedene Sonderformen der Fernsehwerbung entwickelt (ZAW 2007). Im Bereich –>Sponsoring sind dies:
Programmsponsoring: Einblendung eines Sponsortrailers von bis zu sieben Sekunden zu Beginn (Opener), vor oder nach Werbeunterbrechungen (Reminder) oder am Ende einer Sendung (Closer)
Trailersponsoring: Integration des Sponsors in die Promotion des Senders für die von ihm gesponserte Sendung
Titelsponsoring: die Marke ist Teil des Sendungstitels und hat somit die unmittelbare Verbindung zum gewählten Format
Rubrikensponsoring: Sponsoring einer thematisch interessanten, redaktionell eigenständigen Rubrik innerhalb einer Sendung
Labelsponsoring: Sponsoring einer thematisch zur inhaltlichen Ausrichtung der Markenkommunikation und zum Programm passenden Programmstrecke
Blocksponsoring: Sponsoring verschiedener, aufeinanderfolgender oder thematisch homogener Programme.
Special Creations sind Unikate, die individuell für den Werbungtreibenden entwickelt und produziert werden:
Promostory: eine eigene Sendung für den Werbungtreibenden, redaktionell gestaltet, aber mit werblicher Aussage
Gewinnspiel: Kooperation zwischen Sender/Sendung und Gewinnspielpartner; Auslobung eines hochwertigen Preises unter Nennung des Kooperationspartners
Framesplit: die Werbebotschaft wird parallel zur laufenden Sendung statisch oder animiert im Programmton eingeblendet
Crawl: die Werbebotschaft ist in das Laufband mit den aktuellen Nachrichten integriert (n-tv/N24)
Verschiedene Splitformen: zeitgleiche Ausstrahlung von Werbung und Programm in zwei getrennten Fenstern auf dem Bildschirm.

Die Bemessungsgrundlage des Festgehaltes ist die monatliche Arbeitszeit der Verkäufer. Das Fixum ist also ein Zeitlohn. Dieses Vergütungssystem eignet sich vor allem für folgende Fälle:
Die Tätigkeit der Verkäufer besteht überwiegend in der Beratung von Kunden
Der Verkaufsprozess erstreckt sich über einen langen Zeitraum
Am Verkaufsergebnis sind mehrere Mitarbeiter beteiligt
Der Absatz unterliegt starken Saisonschwankungen
Die Leistungen der Verkäufer sind nicht exakt messbar.
Vorteile des Festgehalts:
Das Fixum ist für das Unternehmen einfach zu handhaben
Das Einkommen der Mitarbeiter unterliegt keinen kurzfristigen Schwankungen
Es fördert die Zufriedenheit der Mitarbeiter
Es fördert die Qualität der Arbeit und damit die Kundenzufriedenheit
Bei steigendem Umsatz sinken die anteiligen Vertriebskosten (Degressionseffekt).
Nachteile des Festgehalts:
Es besteht kein kurzfristiger Leistungsanreiz. (Mittel- und langfristig kann ein Anreiz hergestellt werden, indem das Fixum in überschaubaren Zeiträumen an die erbrachte Leistung angepasst wird)
Die Leistungen der Verkäufer müssen überwacht werden, wodurch zusätzliche Fixkosten entstehen
Bei sinkendem Umsatz steigen die anteiligen Vertriebskosten (Progressionseffekt) und es entstehen Leerkosten (Remanenzeffekt)
Das Fixum widerspricht dem –>Äquivalenzprinzip, wenn die effektive Leistung eines Verkäufers von der Normal-Leistung abweicht.

–>Primärforschung.

Hauptsächlich im Einzelhandel anzutreffen; sie hat mindestens fünf Verkaufsfilialen an unterschiedlichen Standorten, die unter einheitlicher Leitung stehen. Eine Filialunternehmung mit zehn und mehr Filialen gilt als Großbetriebsform des Einzelhandels (–>Einzelhandel, –>Betriebsformen des Handels).

–>Werbebrief.

–>Kinowerbung.

Mit einer –>Präferenz-Strategie kann eine Firma einen –>Verkäufermarkt gestalten, obwohl in der betreffenden Branche ein –>Käufermarkt besteht:

Branche
Firma Käufermarkt Verkäufermarkt
Käufermarkt (1) (3)
Verkäufermarkt (2) (4)

Beziehungen zwischen Branchen- und Firmenmarkt
Beispiel zu (2):
Branchen-Käufermarkt = Absatzmarkt für PKW in Deutschland
Firmen-Verkäufermarkt = Absatzmarkt für PKW-Marke x in Deutschland
Ein Firmen-Verkäufermarkt ist dadurch gekennzeichnet, dass die Produkte des betreffenden Anbieters von den Nachfragern bevorzugt werden. Die –>Präferenzen der Nachfrager verschaffen diesem Anbieter einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen er die Verkaufspreise höher festsetzen kann als seine Mitbewerber. Der präferierte Anbieter ist also ein Quasi-Monopolist. Diese Marktsituation wird daher auch monopolistische oder heterogene Konkurrenz bezeichnet.

Käufer, die eine Marke als erstpräferierte Marke kaufen.

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